Unsere Leistungen

... wir vertreten

die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer in vielfältiger Weise ...

Durch unsere Volljuristen
vor Arbeitsgerichten,
vor dem Landesarbeitsgericht,
vor Sozialgerichten,
vor Verwaltungsgerichten des Saarlandes.
Darüberhinaus bringt der AGVH Arbeitgeberinteressen in vielen Institutionen zu Gehör:
Bei allgemeinen tariflichen und arbeitsrechtlichen Fragen und Problemstellungen, so z.B. bei Abmahnungen und Kündigungen.
Im Jugendarbeitsschutzausschuss.
Im Tarifausschuss beim Arbeitsministerium.
Im Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes.
Im Schwerbehindertenausschuss und im Massenentlassungsausschuss.
Er ist in der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks tätig. Diese bürgt für Kredite bei Existenzgründungen oder bei Betriebserweiterungen von Handwerksunternehmen.
Der Arbeitgeberverband entsendet aus den Reihen seiner Mitglieder Vertreter zur AOK, IKK, zur LVA und zu den Berufsgenossenschaften. Er schlägt die ehrenamtlichen Richter aus dem Handwerk bei den Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichten vor.