INFOS

Das Förderprogramm "Kompetenz durch Weiterbildung" (KdW) bietet neue Möglichkeiten

11 Millionen Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond ESF stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr bis 2020 für das Programm "Kompetenz durch Weiterbildung" (KdW) zur Verfügung. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). "Diesen Schwerpunkt haben wir gewählt, weil den KMU im Vergleich zu den Großen meist weniger Ressourcen für Personalplanung und Personalentwicklung zur Verfügung stehen. Aber auch sie stehen ja unter Wettbewerbs- und Anpassungsdruck", so Ministerin Anke Rehlinger. Als KMU gelten laut Definition der EU Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten, wenn der Umsatz 50 Mio. Euro bzw. die Bilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt. Rund 8.400 Betriebe erhalten mit dem Programm die Möglichkeit, eine Förderung für betrieblich erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten.

Durch KdW wird den Unternehmen für den Besuch von Weiterbildungsseminaren ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zuschuss (sog. Weiterbildungsbeihilfe) gezahlt. Hierzu ist für die Förderung jedes Seminarbesuchs ein eigener Förderantrag erforderlich. Die Unternehmen richten ihre Förderanträge an die KdW-Servicestelle. Sie ist angesiedelt bei der FITT gGmbH in Saarbrücken. Die Servicestelle übernimmt neben der Abwicklung der Fördermodalitäten auch die Aufgabe, die Unternehmen im Förderverfahren zu beraten und zu unterstützen.

Um das Förderverfahren für die Unternehmen möglichst unkompliziert zu gestalten, wird das Antragsverfahren in drei Schritten - überwiegend online - abgewickelt.

1. Schritt: Registrierung als KMU. Ist die KMU-Eigenschaft von der FITT geprüft, wird dem Unternehmen ein individualisiertes Antragsformular (im PDF-Format) per E-Mail zugesandt.

2. Schritt: Antragstellung durch Unternehmen. Hierzu wird das Formular ausgefüllt und der KdW-Servicestelle per E-Mail und im Original per Post übermittelt. Wird der Antrag genehmigt, erfolgt Schritt 3 des Förderverfahrens.

3. Schritt: Förderzusage an das Unternehmen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann nun das vorgesehene Seminar besuchen.

Nach dem Seminarbesuch legt das Unternehmen der KdW-Servicestelle die Rechnung, den Zahlungsbeleg und das Teilnahmezertifikat vor. Ist alles komplett, wird der Förderbetrag überwiesen.

Für den Besuch eines Weiterbildungsseminars durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können so beispielsweise bis zu 20.000 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten maximal 250.000 Euro im Jahr.

Mit der KdW-Servicestelle wurde eine zentrale Beratungseinrichtung für die Unternehmen geschaffen, die den Unternehmen über das ganze Verfahren zur Seite steht. Für weitere Informationen zu den KdW-Fördermöglichkeiten steht die Servicestelle gern zur Verfügung. Sie ist per E-Mail unter kdw@fitt.de oder telefonisch zu erreichen:

Silke Rech
0681 5867-652
Leiterin Servicestelle 

Jutta Bergem
0681 5867-660

Romy Preukschat
0681 5867-651