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Neue Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Ab Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz (VSBG) Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.

Ergänzend zum obligatorischen Hinweis auf die Website der Europäischen Kommission zur Online-Streitschlichtung, sieht das VSBG weitere Informationspflichten vor, die Unternehmer ab Februar 2017 im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zu beachten haben. Der ZDH hat die konkret zu erteilenden Informationen in einem Praxis Recht zusammengefasst und Musterformulierungen erstellt. Das Praxis Recht soll den Betrieben einen praxisnahen Überblick verschaffen und kann  im Mitgliederbereich -> Informationen / Wichtige Mitteilungen -> Recht allgemein heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Musterformulierungen als Alternative zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem VSBG auch die Vermittlungsangebote der Handwerksorganisationen enthalten. Wir empfehlen unseren Mitgliedern zur Streitbeilegung die offizielle Schieds- und Schlichtungsstelle des Arbeitgeberverbandes des Saarländischen Handwerks einzuschalten.