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Sozialräume auf Baustellen

Die Arbeitsstättenverordnung formuliert allgemein Anforderungen an das Vor­handensein von Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften. Für diese Sozialräume benennt sie zudem ergänzende Anforderungen und Maßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, z.B. auch Baustellen. Die Arbeitsstättenregel (ASR) A4.2 konkretisiert diese Anforderungen und gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Der Baustein A025 "Sozialräume auf Baustellen" der BG BAU fasst die Anforderungen, der oben genannten Werke, anschaulich zusammen und stellt daher ein gutes Hilfsmittel für die Planung der Baustelleneinrichtung auf Baustellen dar.

Richten Sie bei der Betrachtung Ihren Fokus auf die Abschnitte zu Pausen- und Sanitärräumen.