INFOS

Staatliche Hilfen im Zusammenhang mit der Coronakrise

Für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe hat das Bundeswirtschafts-ministerium (BMWi) eine Hotline eingerichtet. Sie unterstützt die Betriebe bei Fragen und informiert über die Instrumente, die derzeit zur Verfügung stehen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erreichen Sie unter der Rufnummer

030/18615-1515
(erreichbar von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr)

Weitere Informationen finden sich außerdem auch auf der Internetseite das BMWi unter http://www.bmwi.de.

Betroffene Betriebe können außerdem auf Unterstützungsinstrumente wie KfW Unternehmer- oder auch ERP-Gründerkredite, Betriebsmittelfinanzierungen über Landesförderinstitute und auch Bürgschaften für Betriebsmittelkredite für Unternehmen mit fehlenden oder nicht ausreichenden banküblichen Sicherheiten (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften oder parallele Bund-/Länderbürgschaften je nach Umfang des Bürgschaftsbedarfs) zurückgreifen.

Zudem gibt es weitere bereits bestehende Stützungsmaßnahmen wie die Entgelt-fortzahlung und Krankengeldbezug, sowie das Kurzarbeitergeld.

Im Fall von Quarantänemaßnahmen kann zudem auch für nicht erkrankte Arbeit-nehmer eine Entgeltfortzahlung gewährt werden.

Bei einigen Maßnahmen im Hilfspaket der Bundesregierung steht die konkrete Ausgestaltung aktuell jedoch noch aus. Es empfiehlt sich daher, die entsprechende Informationsseite des BMWi im Blick zu behalten.

Zu den weiterhin geplanten Maßnahmen im Einzelnen:

Liquiditätshilfen: Die Bundesregierung will betroffene Betriebe finanziell unter-stützen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Unterstützung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch offen. Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen den Betrieben derzeit nur die bereits etablierten Förderinstrumente der KfW und der SIKB zur Verfügung. Ansprechpartner ist aber in jedem Fall die eigene Hausbank.

Kurzarbeitergeld: Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld soll leichter und länger möglich werden. Bei dieser Leistung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Nun sollen zudem die Sozialbeiträge für die entfallenen Arbeitszeiten den Arbeitgebern voll erstattet werden. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld überdies schon beantragen können, wenn nur ein Zehntel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen ist statt wie bisher ein Drittel. Auch sollen Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeiter) Kurzarbeitergeld bekommen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite der Agentur für Arbeit oder unter der gebührenfreien Servicenummer der Agentur für Arbeit:

0800/45555-20.

Bürgschaften: Für wirtschaftlich gesunde Unternehmen können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 1,25 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen. Handelt es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der EU-Kommission, muss der Einzelfall in der Regel notifiziert und von der Kommission genehmigt werden, bei großen Unternehmen immer. Einzelne Länder verfügen auch über genehmigte Programme für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen an kleine und mittlere Unternehmen, dann ist eine einzelne Notifizierung nicht erforderlich. Ansprechpartner im Saarland ist die

Bürgschaftsbank Saarland GmbH,
Franz-Josef-Röder-Straße 17,
Telefon: 0681 / 30 33-0
66119 Saarbrücken,
E-Mail: info@bbs-saar.de

Die Anfragen für ein Finanzierungsvorhaben können auch über das Finanzierungs-portal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Dieses finden Sie unter der Interadresse: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/