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Kleinunternehmer-Soforthilfe des Saarländischen Wirtschaftsministeriums

Antragsformular

vergangene Woche hat Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Strobel kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe versprochen.

Das Soforthilfe-Programm tritt nun mit sofortiger Wirkung in Kraft. 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung.

Je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt.

Vorgehensweise zur Antragstellung auf Kleinunternehmer-Soforthilfe
1) Antrag herunterladen
2) Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN
3) Abfotografieren oder scannen
4) Antrag an die zentrale Mailadresse des Ministeriums soforthilfe@wirtschaft.saarland.de einsenden

HINWEIS: BITTE LESEN SIE VOR AUSFÜLLEN DES FORMULARS SORGFÄLTIG DIE FAQS SOWIE DIE RICHTLINIE ZUR ANTRAGSTELLUNG.

Das Geld aus dem Landesprogramm steht direkt zur Verfügung. Wenn - wie erwartet - ein vergleichbares Bundesprogramm zur Verfügung steht, wird sichergestellt, dass Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen, ohne einen weiteren Antrag zu stellen. Wer also im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommt, kann in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund bekommen, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes.

Die Informationen erhalten Sie auch nochmal unter https://www.saarland.de/SID-064CF719-B95311C6/254842.htm

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.