INFOS

„Faire Lohn Gesetz“ – Tarifbindung notwendig?

Mit der salopp als „Faire Lohn Gesetz“ bekannten Norm hat das Saarland eine neue Rechtsgrundlage für die Anwendbarkeit von Tariflöhnen und anderen tariflichen Bestimmungen geschaffen, die öffentliche Aufträge ab 25.000 € betreffen.

Das Ministerium für Wirtschaft wird auf dieser Basis weitere Rechtsverordnungen erlassen, die bei öffentlichen Aufträgen für die Dauer des Auftrags für bestimmte Branchen einzuhaltende Tarifbedingungen vorgeben, es wird also regeln, was ein Betrieb, der einen öffentlichen Auftrag ausführen möchte, seinen für den Auftrag eingesetzten Mitarbeitern zahlen muss.

Dabei ist es grundsätzlich egal, ob man sowieso tarifgebunden ist oder nicht. Man wird als Betrieb, der sich um einen solchen Auftrag bemühen will, anhand der Rechtsverordnung prüfen müssen, was das Ministerium konkret an Vergütung vorsehen wird. Denn auch wenn man bereits tarifgebunden ist, kann es zu einer Erweiterung der Vergütungshöhe und -bestandteile kommen, beispielsweise, weil neue Tarifwerke, die man vorher nicht anwenden musste, vorgegeben werden oder weil branchenfremde Tarifwerke plötzlich für diesen Auftrag einschlägig werden.

Es ist also keineswegs so, dass nur tarifgebundene Arbeitgeber bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden können, nein, umgekehrt, für den Auftrag fingiert das Ministerium quasi eine Tarifbindung, in dem es diese per Rechtsverordnung vorgibt.