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Veröffentlichung der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist auf den Seiten der Bundesanstalt

für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorab veröffentlicht worden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihrer Internetseite die überarbeitete Version der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorab veröffentlicht.
Zu den wesentlichen und wichtigsten Änderungen, welche vor allem auf Betreiben der Arbeitgebervertreter umgesetzt wurden, gehören:

• Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5 m; einer steht & einer sitzt = 1,8 m; beide stehen = 2 m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
• Lüftung (Ventilatoren, z.B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiter verwendet werden)
• Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist
• Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen.

Eine Übersicht der Änderungen finden Sie ebenfalls auf der Seite der BAuA. Über die noch ausstehende Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt werden wir Sie informieren.